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Samstag, 19. April 2008
Mehr als 100 Todesfälle nach Säuglings-Sechsfachimpfung
malamud, 14:36h
Erinnert sich noch jemand an die glorreichen Zeiten, als keine Rede war von möglichen Schadensfällen nach Impfungen? Als die Meldemoral der Ärzte so derart nicht vorhanden war, dass ein Impfling unmittelbar nach der Impfung wohl hätte explodieren müssen, damit ein Arzt sich seiner/ihrer gesetzlichen Meldepflicht erinnert.
Diese Zeiten sind noch nicht so lange her.
Es war 2003, als ein Kärntner Baby nach der Impfung mit Hexavac (dem damaligen Sechsfachimpfstoff) am selben Abend noch verstarb.
Eine Anfrage meinerseits im österreichischen Gesundheitsministerium ergab damals, dass bis dahin im ganzen Land KEINE EINZIGE Verdachtsmeldung auf eine Impf-Nebenwirkung vorlag. Keine leichte, keine schwere: GAR KEINE.
Und auch in Deutschland war die Lage ähnlich. So ergab eine Untersuchung des Paul Ehrlich Institutes, dass von sieben Todesfällen im nahen zeitlichen Zusammenhang zu einer Impfung nur EINE EINZIGE den Behörden gemeldet worden ist.
(zitiert nach Kries et al. 2005
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/15602672?ordinalpos=44&itool=EntrezSystem2.PEntrez.Pubmed.Pubmed_ResultsPanel.Pubmed_RVDocSum)
Bei der Sitzung der Europäischen Arzneimittelbehörde, die aufgrund der Hexavac-Todesfälle im April 2003 einberufen worden war, wurde gerade auf Basis von fünf Todesfällen (der Kärntner Todesfall und vier in Deutschland) eine mögliche Beteiligung der Impfung diskutiert.
Mehr war nicht bekannt.
Und von den vier deutschen Fällen wurden gleich drei von einem einzigen Mediziner gemeldet.
Das hat sich nun grundlegend geändert. Zumindest in Deutschland dürfte sich die Meldemoral kräftig verbessert haben.
Das zeigt die Datenbank des Paul Ehrlich Instituts, wo bis zum Jahr 2007 jetzt schon mehr als 100 Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang zu Sechsfachimpfungen registriert sind.
Das heißt jetzt natürlich nicht, dass diese auch durch die Impfung verursacht wurden. Aber es ermöglicht nun wenigstens eine bessere Prüfung der Verdachtsfälle auf mögliche gemeinsame Reaktionsmuster und Testbefunde.
Nach dem Markt-Rückzug des umstrittenen Präparates Hexavac im September 2005 ist mit Infanrix hexa nun nur noch eine einzige Sechsfach-Impfung für Säuglinge erhältlich.
Und durch die enorm gestiegene Meldemoral sind nun bereits mehr als doppelt so viele Todesfälle nach Infanrix hexa (69 Fälle) als nach Hexavac (32 Fälle) registriert.
Das Paul Ehrlich Institut legt auch noch einmal ganz klar dar, welche Verdachtsfälle gemeldet werden müssen und formuliert das auch gleich in der Umkehrung:
Zitat:
Welche Impfreaktionen sind nicht meldepflichtig?
* Vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzusehen sind.
* Krankheitserscheinungen, denen offensichtlich eine andere Ursache als die Impfung zugrunde liegt.
Und es wird noch eigens hinzugefügt:
Zitat:
Um Signale zeitnah erkennen zu können, ist es daher durchaus erwünscht, dass auch Gesundheitsstörungen gemeldet werden, die zwar in einem zeitlichen, möglicherweise jedoch nicht in einem kausalen Zusammenhang mit einer Impfung stehen.
Ich beschreibe das hier deswegen, weil es immer noch prominente Impfexperten gibt, die öffentlich eine gegenteilige Ansicht vertreten und damit nach wie vor den Impfärzten die Entscheidung überlassen wollen, ob eine Nebenwirkung nun tatsächlich ursächlich ist, oder nicht.
Es ist ganz eindeutig NICHT die Aufgabe der Impfärzte, hier maximale Diagnostik zu betreiben, bzw. mit der Meldung zuzuwarten, bis in den Verdachtsfällen die maximale Diagnostik irgendein Ergebnis gebracht hat!
Deshalb ist es auch wichtig, dass Eltern hier bescheid wissen und gegenüber den Ärzten darauf bestehen, dass diese Meldung auch tatsächlich gemacht wird. Die Nicht-Erfüllung der Meldepflicht ist sogar strafbar!
Nur mit einer gewissenhaften Meldung von Verdachtsfällen können Impfstoffe laufend verbessert und auch sehr seltene Komplikationen erfasst werden.
Der Großteil der Todesfälle wird im Melderegister als "plötzlicher Kindstod" deklariert.
Also als plötzlicher Todesfall im ersten Lebensjahr, der keine Erklärung hat und meist im Schlaf ohne Vorwarnung eintritt.
Bei einigen derartigen SIDS-Meldungen erscheint die Diagnose wirklich grotesk.
Etwa dann, wenn unmittelbar nach der Impfung eine anaphylaktische Reaktion mit Atemstillstand beschrieben wird.
Oder ein Kind nach der Impfung auffällig blass wird, mit den Augen rollt, schreit und noch am selben Tag verstirbt.
Ich bin jedenfalls schon gespannt auf die Ergebnisse der TOKEN Studie, wo alle Todesfälle Deutschlands im Alter von 1 bis 24 Monaten erfasst werden. Dann müsste sich endgültig zeigen, ob das Risiko für "plötzlichen Kindstod" oder sonstige Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang zu Impfungen erhöht ist. Und wenn ja, wie sehr dieses Risiko erhöht ist.
Die Studie wurde im Sommer 2005 als unmittelbare Reaktion auf die Hexavac-Verdachtsfälle begonnen.
Erste Ergebnisse sollen laut Robert Koch Institut noch heuer publiziert werden – wenn der Zeitplan hält.
Diese Zeiten sind noch nicht so lange her.
Es war 2003, als ein Kärntner Baby nach der Impfung mit Hexavac (dem damaligen Sechsfachimpfstoff) am selben Abend noch verstarb.
Eine Anfrage meinerseits im österreichischen Gesundheitsministerium ergab damals, dass bis dahin im ganzen Land KEINE EINZIGE Verdachtsmeldung auf eine Impf-Nebenwirkung vorlag. Keine leichte, keine schwere: GAR KEINE.
Und auch in Deutschland war die Lage ähnlich. So ergab eine Untersuchung des Paul Ehrlich Institutes, dass von sieben Todesfällen im nahen zeitlichen Zusammenhang zu einer Impfung nur EINE EINZIGE den Behörden gemeldet worden ist.
(zitiert nach Kries et al. 2005
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/15602672?ordinalpos=44&itool=EntrezSystem2.PEntrez.Pubmed.Pubmed_ResultsPanel.Pubmed_RVDocSum)
Bei der Sitzung der Europäischen Arzneimittelbehörde, die aufgrund der Hexavac-Todesfälle im April 2003 einberufen worden war, wurde gerade auf Basis von fünf Todesfällen (der Kärntner Todesfall und vier in Deutschland) eine mögliche Beteiligung der Impfung diskutiert.
Mehr war nicht bekannt.
Und von den vier deutschen Fällen wurden gleich drei von einem einzigen Mediziner gemeldet.
Das hat sich nun grundlegend geändert. Zumindest in Deutschland dürfte sich die Meldemoral kräftig verbessert haben.
Das zeigt die Datenbank des Paul Ehrlich Instituts, wo bis zum Jahr 2007 jetzt schon mehr als 100 Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang zu Sechsfachimpfungen registriert sind.
Das heißt jetzt natürlich nicht, dass diese auch durch die Impfung verursacht wurden. Aber es ermöglicht nun wenigstens eine bessere Prüfung der Verdachtsfälle auf mögliche gemeinsame Reaktionsmuster und Testbefunde.
Nach dem Markt-Rückzug des umstrittenen Präparates Hexavac im September 2005 ist mit Infanrix hexa nun nur noch eine einzige Sechsfach-Impfung für Säuglinge erhältlich.
Und durch die enorm gestiegene Meldemoral sind nun bereits mehr als doppelt so viele Todesfälle nach Infanrix hexa (69 Fälle) als nach Hexavac (32 Fälle) registriert.
Das Paul Ehrlich Institut legt auch noch einmal ganz klar dar, welche Verdachtsfälle gemeldet werden müssen und formuliert das auch gleich in der Umkehrung:
Zitat:
Welche Impfreaktionen sind nicht meldepflichtig?
* Vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzusehen sind.
* Krankheitserscheinungen, denen offensichtlich eine andere Ursache als die Impfung zugrunde liegt.
Und es wird noch eigens hinzugefügt:
Zitat:
Um Signale zeitnah erkennen zu können, ist es daher durchaus erwünscht, dass auch Gesundheitsstörungen gemeldet werden, die zwar in einem zeitlichen, möglicherweise jedoch nicht in einem kausalen Zusammenhang mit einer Impfung stehen.
Ich beschreibe das hier deswegen, weil es immer noch prominente Impfexperten gibt, die öffentlich eine gegenteilige Ansicht vertreten und damit nach wie vor den Impfärzten die Entscheidung überlassen wollen, ob eine Nebenwirkung nun tatsächlich ursächlich ist, oder nicht.
Es ist ganz eindeutig NICHT die Aufgabe der Impfärzte, hier maximale Diagnostik zu betreiben, bzw. mit der Meldung zuzuwarten, bis in den Verdachtsfällen die maximale Diagnostik irgendein Ergebnis gebracht hat!
Deshalb ist es auch wichtig, dass Eltern hier bescheid wissen und gegenüber den Ärzten darauf bestehen, dass diese Meldung auch tatsächlich gemacht wird. Die Nicht-Erfüllung der Meldepflicht ist sogar strafbar!
Nur mit einer gewissenhaften Meldung von Verdachtsfällen können Impfstoffe laufend verbessert und auch sehr seltene Komplikationen erfasst werden.
Der Großteil der Todesfälle wird im Melderegister als "plötzlicher Kindstod" deklariert.
Also als plötzlicher Todesfall im ersten Lebensjahr, der keine Erklärung hat und meist im Schlaf ohne Vorwarnung eintritt.
Bei einigen derartigen SIDS-Meldungen erscheint die Diagnose wirklich grotesk.
Etwa dann, wenn unmittelbar nach der Impfung eine anaphylaktische Reaktion mit Atemstillstand beschrieben wird.
Oder ein Kind nach der Impfung auffällig blass wird, mit den Augen rollt, schreit und noch am selben Tag verstirbt.
Ich bin jedenfalls schon gespannt auf die Ergebnisse der TOKEN Studie, wo alle Todesfälle Deutschlands im Alter von 1 bis 24 Monaten erfasst werden. Dann müsste sich endgültig zeigen, ob das Risiko für "plötzlichen Kindstod" oder sonstige Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang zu Impfungen erhöht ist. Und wenn ja, wie sehr dieses Risiko erhöht ist.
Die Studie wurde im Sommer 2005 als unmittelbare Reaktion auf die Hexavac-Verdachtsfälle begonnen.
Erste Ergebnisse sollen laut Robert Koch Institut noch heuer publiziert werden – wenn der Zeitplan hält.
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