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Samstag, 8. März 2008
Sieben tödliche Sünden der (Nicht-)Meldung von Arzneimittel-Nebenwirkungen
malamud, 12:29h
Im WDR-Forum zum Beitrag über die HPV Impfung schildern zehn Betroffene bzw. deren Eltern schwere gesundheitliche Probleme im Zeitraum nach der HPV-Impfung.
Besonders auffällig dabei:
In neun von zehn Fällen wurde von den behandelnden Ärzten keine Verdachtsmeldung einer Nebenwirkung an die zuständigen Behörden gemacht. In einigen Fällen reagierten die Ärzte mit deutlicher Verärgerung auf entsprechende Hinweise, sie sollten doch eigentlich melden.
Der österr. Impfexperte Wolfgang M versteht dieses Argument und rechtfertigt es folgendermaßen:
"Wenn der Arzt keinen Zusammenhang sieht, auch keinen Verdacht hat , besteht keine Meldepflicht."
Im österr. Gesetz ist die Meldepflicht so definiert:
[QUOTE]Meldungen Humanarzneimittel
§ 6. Erhält die/der Meldepflichtige auf Grund ihrer/seiner beruflichen Tätigkeit Informationen über Humanarzneimittel hinsichtlich
1. vermuteter schwerwiegender Nebenwirkungen, oder
2. häufig beobachteten unsachgemäßen Gebrauchs, oder
3. schwerwiegenden Missbrauchs, oder
4. Qualitätsmängel,
die im Inland aufgetreten sind, so hat sie/er darüber das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen unverzüglich zu informieren.[/QUOTE]
Unter die Meldepflicht fällt es klarerweise nicht, wenn ein kürzlich Geimpfter von einem Hund gebissen wird, oder sich beim Eislaufen den Knöchel verknackst.
Wenn nach einer Impfung jedoch schwere Nervenentzündungen, Schwindelanfälle oder Verhaltensänderungen mit psychotischen Störungen auftreten, SO IST DAS ZU MELDEN.
Egal, ob die Impfdoktoren sich das jetzt erklären können oder nicht.
Der britische Gesundheitsexperte William Inman formulierte bereits 1976 „Sieben tödliche Sünden“ der (Nicht-)Meldung von Nebenwirkungen. Dazu zählte er:
• die Furcht des Arztes, in ein Verfahren verwickelt zu werden,
• die Meinung, diese Nebenwirkung sei ohnedies schon bekannt,
• die Ambition des Arztes, die Nebenwirkung selbst zu untersuchen,
• das Gefühl, selbst an der Nebenwirkung schuld zu sein,
• die Meinung, dass nur vollständig sichere Arzneimittel zugelassen seien,
• die Ignoranz gegenüber der Meldepflicht und
• die Zaghaftigkeit einen bloßen Verdacht zu melden.
Diese Liste müsste noch ergänzt werden um die Pflicht der Behörden und der Gesundheitspolitik, zunächst einmal ein geeignetes Meldeklima zu schaffen. Ein Klima, in dem die Beobachtungen der Ärzte willkommen sind und nicht als „unerwünschte Einmischung von Nicht-Impfexperten“ abqualifiziert werden. Untersuchungen zeigen die Konsequenzen derartiger Zustände. Sogar bei schweren Nebenwirkungen von Arzneimitteln liegt die Melderate in Deutschland gerade mal zwischen 2 und 10 Prozent.
Und in Österreich wird es nicht viel anders sein.
Besonders auffällig dabei:
In neun von zehn Fällen wurde von den behandelnden Ärzten keine Verdachtsmeldung einer Nebenwirkung an die zuständigen Behörden gemacht. In einigen Fällen reagierten die Ärzte mit deutlicher Verärgerung auf entsprechende Hinweise, sie sollten doch eigentlich melden.
Der österr. Impfexperte Wolfgang M versteht dieses Argument und rechtfertigt es folgendermaßen:
"Wenn der Arzt keinen Zusammenhang sieht, auch keinen Verdacht hat , besteht keine Meldepflicht."
Im österr. Gesetz ist die Meldepflicht so definiert:
[QUOTE]Meldungen Humanarzneimittel
§ 6. Erhält die/der Meldepflichtige auf Grund ihrer/seiner beruflichen Tätigkeit Informationen über Humanarzneimittel hinsichtlich
1. vermuteter schwerwiegender Nebenwirkungen, oder
2. häufig beobachteten unsachgemäßen Gebrauchs, oder
3. schwerwiegenden Missbrauchs, oder
4. Qualitätsmängel,
die im Inland aufgetreten sind, so hat sie/er darüber das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen unverzüglich zu informieren.[/QUOTE]
Unter die Meldepflicht fällt es klarerweise nicht, wenn ein kürzlich Geimpfter von einem Hund gebissen wird, oder sich beim Eislaufen den Knöchel verknackst.
Wenn nach einer Impfung jedoch schwere Nervenentzündungen, Schwindelanfälle oder Verhaltensänderungen mit psychotischen Störungen auftreten, SO IST DAS ZU MELDEN.
Egal, ob die Impfdoktoren sich das jetzt erklären können oder nicht.
Der britische Gesundheitsexperte William Inman formulierte bereits 1976 „Sieben tödliche Sünden“ der (Nicht-)Meldung von Nebenwirkungen. Dazu zählte er:
• die Furcht des Arztes, in ein Verfahren verwickelt zu werden,
• die Meinung, diese Nebenwirkung sei ohnedies schon bekannt,
• die Ambition des Arztes, die Nebenwirkung selbst zu untersuchen,
• das Gefühl, selbst an der Nebenwirkung schuld zu sein,
• die Meinung, dass nur vollständig sichere Arzneimittel zugelassen seien,
• die Ignoranz gegenüber der Meldepflicht und
• die Zaghaftigkeit einen bloßen Verdacht zu melden.
Diese Liste müsste noch ergänzt werden um die Pflicht der Behörden und der Gesundheitspolitik, zunächst einmal ein geeignetes Meldeklima zu schaffen. Ein Klima, in dem die Beobachtungen der Ärzte willkommen sind und nicht als „unerwünschte Einmischung von Nicht-Impfexperten“ abqualifiziert werden. Untersuchungen zeigen die Konsequenzen derartiger Zustände. Sogar bei schweren Nebenwirkungen von Arzneimitteln liegt die Melderate in Deutschland gerade mal zwischen 2 und 10 Prozent.
Und in Österreich wird es nicht viel anders sein.
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